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Reichsverfassungsurkunde

vom 16. April 1871 und die wichtigsten Administrativgesetze des deutschen Reichs mit einer systematischen Darstellung der Grundzüge des deutschen Verfassungsrechts.
Herausgegeben und erläutert von Emil Riedel im Verlag C.H. Beck, Nördlingen 1871.

Zweite Abtheilung. Verfassung des deutschen Reiches. IX. Marine und Schifffahrt.
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Artikel 55.1)

Die Flagge der Kriegs- und Handelsmarine ist schwarz-weiß-roth.

1) Vergleiche hiezu die Verordnung, betreffend die Bundesflagge für Kauffahrteischiffe vom 25. Okt. 1867 (Bundesges. S. 39).




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